Fragestellung:Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen?
Aus Datencockpit
Letze Änderung am 2. 10. 2018 von Admin.
ID: 675
Fragestellung | Name der Fragestellung
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Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet
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4 - abschließend beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung
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Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung
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Ja, mit BGBl. II Nr. 108/2018 wurden Ausnahmen verordnet. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung
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Nationales Datenschutzrecht |
Stichwort | Stichworte zur Fragestellung
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Folgenabschätzung, Ausnahmen |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat.
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Gesetzgeber |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument
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https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/108/20180525 |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
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DSG:§ 52. Datenschutz-Folgenabschätzung, DSGVO:Artikel 35. Datenschutz-Folgenabschätzung |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.
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