Folgenabschätzung

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Erfassung von eventuell durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzungen laut Artikel 35. Ob eine Folgenabschätzung durchzuführen ist, liegt im Ermessen des Verantwortlichen. Laut DSGVO ist jedenfalls eine Folgenabschätzung durchzuführen, bei

  • Profiling (systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen;)
  • sensiblen Daten (umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 oder)
  • (Video)Überwachtung (systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.)


Folgenabschätzung.png

Folgenabschätzungen

FolgenabschätzungDatumIDSensible DatenStrafrechtlich relevante DatenAnwendungAbteilungKontaktpersonKonsultationZuletzt geändert
Einführung Zutrittskontrolle16 November 2017542neinneinAccessPointPersonalAdminnein27 März 2018 12:41:05

Verfahren mit sensiblen oder strafrechtlich relevanten Daten

VerfahrenZweckeSensible DatenStrafrechtlich relevante DatenAbteilungFolgenabschätzungZuletzt geändert
Patientenakteja
nein
nein18 Juni 2019 12:10:10
Rechnungswesen und GeschäftsabwicklungVerarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenzen oder Verträge) in diesen Angelegenheitenja
nein
neinBuchhaltungEinführung Zutrittskontrolle15 Mai 2018 10:49:33