Fragestellung:Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen?

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Letzte Änderung 2. 10. 2018 von Admin.

ID: 675

Fragestellung Name der Fragestellung Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 4 - abschließend beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Gibt es Ausnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Ja, mit BGBl. II Nr. 108/2018 wurden Ausnahmen verordnet.
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Nationales Datenschutzrecht
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Folgenabschätzung, Ausnahmen
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Gesetzgeber
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2018/108/20180525
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSG:§ 52. Datenschutz-Folgenabschätzung, DSGVO:Artikel 35. Datenschutz-Folgenabschätzung
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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