Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?

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Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Admin.

ID: 442

Fragestellung Name der Fragestellung Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Ich habe für eine Datenverarbeitung die Einwilligung von Betroffenen (z.B. Kunden) eingeholt. Ändert sich durch die DSGVO etwas daran?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Sofern eine eingeholte Einwilligung den Voraussetzungen von Art 7. DSGVO entspricht, ändert sich nichts. Gegebenenfalls sind die Einwilligungen erneut einzuholen.
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Einwilligung
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Einwilligung
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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