Fragestellung:Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden?
Aus Datencockpit
Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Admin.
ID: 442
Fragestellung | Name der Fragestellung | Gibt es Änderungen durch die DSGVO, selbst wenn bereits Einwilligungen von Betroffenen für die Datenverarbeitung eingeholt werden? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Ich habe für eine Datenverarbeitung die Einwilligung von Betroffenen (z.B. Kunden) eingeholt. Ändert sich durch die DSGVO etwas daran? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Sofern eine eingeholte Einwilligung den Voraussetzungen von Art 7. DSGVO entspricht, ändert sich nichts. Gegebenenfalls sind die Einwilligungen erneut einzuholen. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Einwilligung |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Einwilligung |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | DSGVO:Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]