Fragestellung:Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht?
Aus Datencockpit
Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Etzlstorfer.
ID: 489
| Fragestellung | Name der Fragestellung | Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht? |
| Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
| Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Gibt es nach Inkrafttreten der DSGVO noch ein nationales Datenschutzrecht? |
| Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Ja. Das österreichische Parlament hat dazu das Datenschutz-Anpassungsgesetz erlassen |
| Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | nationales Datenschutzrecht |
| Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Datenschutzrecht, national |
| Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
| Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
| Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | |
| Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
| Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]