Attribut:Glossar (Definition) (Glossary-Definition)

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A
Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde  +
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen  +
§
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen  +
Allgemeine Bestimmungen  +
A
Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung  +
§
Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten  +
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen  +
Anwendungsbereich und Durchführungsbestimmung  +
A
§
Aufgaben  +
Aufgaben der Datenschutzbehörde  +
A
Aufgaben des Ausschusses  +
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten  +
Aufgaben des Vorsitzes  +
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG  +
Aufsichtsbehörde  +
Auftragsverarbeiter  +
§
Auftragsverarbeiter und Aufsicht über die Verarbeitung  +
A
Auskunftsrecht der betroffenen Person  +
§
Auskunftsrecht der betroffenen Person  +
A
Ausnahmen für bestimmte Fälle  +
Ausschussverfahren  +
Aussetzung des Verfahrens  +
Ausübung der Befugnisübertragung  +
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling  +
§
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall  +
A
Bedingungen für die Einwilligung  +
Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft  +
Befugnisse  +
§
Befugnisse  +
Befugnisse der Datenschutzbehörde  +
Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren  +
A
Begriffsbestimmungen  +
§
Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen  +
A
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person  +
Benennung eines Datenschutzbeauftragten  +
§
Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten  +
A
Berichte der Kommission  +
Berichterstattung  +
Beschränkungen  +
§
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht  +
Beschwerde an die Datenschutzbehörde  +
Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde  +
Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung  +
A
Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften  +
§
Datengeheimnis  +
A
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen  +
Datenschutz-Folgenabschätzung  +
§
Datenschutz-Folgenabschätzung  +
D
Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr), die durch die DSGVO aufgehoben wird.  +
§
Datenschutzbeauftragter  +
D
Datenschutzbehörde  +
§
Datenschutzbehörde  +
D
Datenschutzgesetz. * Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten * auch: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018  +
§
Datensicherheitsmaßnahmen  +
A
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext  +
§
Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht  +
Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen  +
A
Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses  +
Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien  +
Dringlichkeitsverfahren  +
§
Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU  +
D
EU Datenschutz-Grundverordnung  +
§
Einrichtung  +
Einrichtung und Aufgaben  +
Erlassung von Verordnungen  +
A
Errichtung der Aufsichtsbehörde  +
Europäischer Datenschutzausschuss  +
§
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit  +
A
Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken  +
Gegenseitige Amtshilfe  +
Gegenstand und Ziele  +
Geheimhaltungspflichten  +
Gemeinsam Verantwortliche  +
§
Gemeinsam Verantwortliche  +
A
Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden  +
§
Grundrecht auf Datenschutz  +
Grundsätze  +
Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität  +
A
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten  +
Haftung und Recht auf Schadenersatz  +
§
Haftung und Recht auf Schadenersatz  +
Information der betroffenen Person  +
A
Informationsaustausch  +
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person  +
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden  +
§
Inkrafttreten  +
A
Inkrafttreten und Anwendung  +
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten  +
Kohärenzverfahren  +
§
Leiter der Datenschutzbehörde  +
V
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern (siehe Art. 4 DSGVO)  +
§
Meldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde  +
A
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde  +
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung  +
Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung  +
§
Pflichten des Verantwortlichen  +
Protokollierung  +
A
Recht auf Berichtigung  +
§
Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung  +
A
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde  +
Recht auf Datenübertragbarkeit  +
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung  +
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)  +
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter  +
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde  +
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung  +
§
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung  +
A
Räumlicher Anwendungsbereich  +
§
Räumlicher Anwendungsbereich  +
A
Sachlicher Anwendungsbereich  +
Sanktionen  +
Sekretariat  +
Sicherheit der Verarbeitung  +
§
Sitzungen und Beschlussfassung  +
Sprachliche Gleichbehandlung  +
A
Stellung des Datenschutzbeauftragten  +
Stellungnahme des Ausschusses  +
Streitbeilegung durch den Ausschuss  +
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person  +
Tätigkeitsbericht  +
§
Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen  +
A
Unabhängigkeit  +
Unabhängigkeit  +
§
Unabhängigkeit  +
Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs  +
A
Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen  +
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten  +
§
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten  +
A
Verarbeitung der nationalen Kennziffer  +
§
Verarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung  +
Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke  +
Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall  +
A
Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit  +
Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten  +
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters  +
Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten  +
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist  +
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften  +
Verfahrensweise  +
Verhaltensregeln  +
Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften  +
Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG  +
Vertraulichkeit  +
Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern  +
Vertretung von betroffenen Personen  +
§
Vertretung von betroffenen Personen  +
Verwaltungsstrafbestimmung  +
Verwarnung durch die Datenschutzbehörde  +
Verweisungen  +
A
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten  +
§
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten  +
Vollziehung  +
A
Vorherige Konsultation  +
§
Vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde  +
A
§
Vorsitz und Geschäftsführung  +
A
Widerspruchsrecht  +
Zertifizierung  +
Zertifizierungsstellen  +
§
Zulässigkeit der Bildaufnahme  +
Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen  +
A
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde  +
§
Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde  +
A
Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden  +
§
Zusammensetzung  +
A
Zuständigkeit  +
§
Zuständigkeit  +
A
Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde  +
H
a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO)  +
P
alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO)  +
E
der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)  +
die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (siehe Art. 4. DSGVO)  +
P
die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO)  +
V
die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO)  +
B
eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist, b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde (siehe Art. 4 DSGVO)  +
D
eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates*  +
U
eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (siehe Art. 4 DSGVO)  +
V
eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO)  +
eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO)  +
E
eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO)  +
A
eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (siehe Art. 4 DSGVO)  +
D
eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten (siehe Art. 4 DSGVO)  +
U
eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (siehe Art. 4 DSGVO)  +
A
eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO)  +
I
eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde (siehe Art. 4 DSGVO)  +
M
einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen (siehe Art. 4 DSGVO)  +
G
entweder a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann (siehe Art. 4 DSGVO)  +
P
jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen (siehe Art. 4 DSGVO)  +
D
jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (siehe Art. 4 DSGO)  +
V
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).  +
B
mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten  +
G
personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden (siehe Art. 4 DSGVO)  +
personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (siehe Art. 4 DSGVO)  +
§
Übergangsbestimmungen  +
Übergangsbestimmungen  +
A
Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz  +
Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln  +