Fragestellung:Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen?

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Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 457

Fragestellung Name der Fragestellung Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Wann ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend (in meinem Unternehmen) zu bestellen?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Der Verantwortliche bzw. Auftragsverarbeiter muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn


a) die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder

b) die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (gemäß Art. 9) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (gemäß Art. 10) besteht.

Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Datenschutzbeauftragte
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, DSGVO:Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Diskussionsbeiträge Diskussion

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