Fragestellung:Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?

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Letzte Änderung 12. 1. 2018 von Admin.

ID: 444

Fragestellung Name der Fragestellung Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Gilt die DSGVO nur für Großunternehmen?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Nein. Die DSGVO gilt auch für Klein- und Einpersonunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowie für Behörden und öffentliche Stellen. Punktuell sind Ausnahmen für Klein- und Einpersonunternehmen vorgesehen (z.B. in Art. 30 Abs. 5 DSGVO betreffend die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten).
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Anwendungsbereich
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Unternehmensgröße, Unternehmensform
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich, DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
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Diskussionsbeiträge Diskussion

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