Fragestellung:Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:47 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 482
Fragestellung | Name der Fragestellung | Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden? |
Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden? |
Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Die DSGVO sieht keine Übergangsfrist vor. Es wird jeder Fall einzeln beurteilt und das Erfordernis der Verhängung einer Geldbuße durch die Datenschutzbehörde geprüft werden. |
Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Geldbußen |
Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Geldbußen, Nachfrist |
Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | |
Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]