Fragestellung:Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:47 Uhr

Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.

ID: 482

Fragestellung Name der Fragestellung Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?
Status Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet 3 - teilweise beantwortet
Fragetext Detailbeschreibung der Fragestellung Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?
Antwort Beantwortung der Fragestellung Die DSGVO sieht keine Übergangsfrist vor. Es wird jeder Fall einzeln beurteilt und das Erfordernis der Verhängung einer Geldbuße durch die Datenschutzbehörde geprüft werden.
Thema Übergeordnetes Thema der Fragestellung Geldbußen
Schlagworte Schlagworte zur Fragestellung Geldbußen, Nachfrist
Beantwortet durch Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. Datenschutzbehörde
Quelle Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument File:DSGVO-Leitfaden.pdf
Paragraph Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft.
Verweis Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen
Aufgabe für BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden.

Diskussionsbeiträge Diskussion

Weitere Informationen[Bearbeiten]