Fragestellung:Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden?: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2018, 14:47 Uhr
Letzte Änderung 18. 1. 2018 von Admin.
ID: 482
| Fragestellung | Name der Fragestellung | Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden? |
| Status | Status der Fragestellung: offen - in Bearbeitung - teilweise beantwortet - abschließend beantwortet | 3 - teilweise beantwortet |
| Fragetext | Detailbeschreibung der Fragestellung | Wird es eine Frist nach dem 25.05.2018 geben, während derer keine Geldbußen verhängt werden? |
| Antwort | Beantwortung der Fragestellung | Die DSGVO sieht keine Übergangsfrist vor. Es wird jeder Fall einzeln beurteilt und das Erfordernis der Verhängung einer Geldbuße durch die Datenschutzbehörde geprüft werden. |
| Thema | Übergeordnetes Thema der Fragestellung | Geldbußen |
| Schlagworte | Schlagworte zur Fragestellung | Geldbußen, Nachfrist |
| Beantwortet durch | Institution oder Benutzer, der die Fragestellung beantwortet hat. | Datenschutzbehörde |
| Quelle | Quelle der Antwort, z. B: ein Dokument | File:DSGVO-Leitfaden.pdf |
| Paragraph | Paragraph der VRV 2015, den die Fragestellung betrifft. | |
| Verweis | Verweise zu weiteren, ähnlichen Fragestellungen | |
| Aufgabe für | BenutzerInnen können Aufgaben zugewiesen werden, die in der Liste auf ihrer Benutzerseite angezeigt werden. |
Weitere Informationen[Bearbeiten]