Suche mittels Attribut
Aus Datencockpit
Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Finden von Objekten bereit, die ein Attribut mit einem bestimmten Datenwert enthalten. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.
Liste der Ergebnisse
- DSGVO:Artikel 22. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling + (Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling)
- DSG:§ 41. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall + (Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall)
- DSGVO:Artikel 7. Bedingungen für die Einwilligung + (Bedingungen für die Einwilligung)
- DSGVO:Artikel 8. Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft + (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft)
- DSGVO:Artikel 58. Befugnisse + (Befugnisse)
- DSG:§ 22. Befugnisse + (Befugnisse)
- DSG:§ 33. Befugnisse der Datenschutzbehörde + (Befugnisse der Datenschutzbehörde)
- DSG:§ 25. Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren + (Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren)
- DSGVO:Artikel 4 . Begriffsbestimmungen + (Begriffsbestimmungen)
- DSG:§ 56. Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen + (Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen)
- DSGVO:Artikel 34. Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person + (Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person)
- DSGVO:Artikel 37. Benennung eines Datenschutzbeauftragten + (Benennung eines Datenschutzbeauftragten)
- DSG:§ 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten + (Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten)
- DSGVO:Artikel 97. Berichte der Kommission + (Berichte der Kommission)
- DSGVO:Artikel 71. Berichterstattung + (Berichterstattung)
- DSGVO:Artikel 23. Beschränkungen + (Beschränkungen)
- DSG:§ 27. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht + (Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht)
- DSG:§ 24. Beschwerde an die Datenschutzbehörde + (Beschwerde an die Datenschutzbehörde)
- DSG:§ 35. Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde + (Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde)
- DSG:§ 13. Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung + (Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung)
- DSGVO:Artikel 91. Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften + (Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften)
- DSG:§ 6. Datengeheimnis + (Datengeheimnis)
- DSGVO:Artikel 25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen + (Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen)
- DSGVO:Artikel 35. Datenschutz-Folgenabschätzung + (Datenschutz-Folgenabschätzung)
- DSG:§ 52. Datenschutz-Folgenabschätzung + (Datenschutz-Folgenabschätzung)
- Glossar:DSRL + (Datenschutz-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr), die durch die DSGVO aufgehoben wird.)
- DSG:§ 5. Datenschutzbeauftragter + (Datenschutzbeauftragter)
- Glossar:DSB + (Datenschutzbehörde)
- DSG:§ 31. Datenschutzbehörde + (Datenschutzbehörde)
- Glossar:DSG + (Datenschutzgesetz. * Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten * auch: Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)
- DSG:§ 54. Datensicherheitsmaßnahmen + (Datensicherheitsmaßnahmen)
- DSGVO:Artikel 88. Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext + (Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext)
- DSG:§ 63. Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht + (Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht)
- DSG:§ 59. Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen + (Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen)
- DSGVO:Artikel 45. Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses + (Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses)
- DSGVO:Artikel 46. Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien + (Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien)
- DSGVO:Artikel 66. Dringlichkeitsverfahren + (Dringlichkeitsverfahren)
- DSG:§ 64. Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU + (Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU)
- Glossar:DSGVO + (EU Datenschutz-Grundverordnung)
- DSG:§ 18. Einrichtung + (Einrichtung)
- DSG:§ 14. Einrichtung und Aufgaben + (Einrichtung und Aufgaben)
- DSG:§ 66. Erlassung von Verordnungen + (Erlassung von Verordnungen)
- DSGVO:Artikel 54. Errichtung der Aufsichtsbehörde + (Errichtung der Aufsichtsbehörde)
- DSGVO:Artikel 68. Europäischer Datenschutzausschuss + (Europäischer Datenschutzausschuss)
- DSG:§ 9. Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit + (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit)
- DSGVO:Artikel 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken + (Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
- DSGVO:Artikel 61. Gegenseitige Amtshilfe + (Gegenseitige Amtshilfe)
- DSGVO:Artikel 1. Gegenstand und Ziele + (Gegenstand und Ziele)
- DSGVO:Artikel 90. Geheimhaltungspflichten + (Geheimhaltungspflichten)
- DSGVO:Artikel 26. Gemeinsam Verantwortliche + (Gemeinsam Verantwortliche)
- DSG:§ 47. Gemeinsam Verantwortliche + (Gemeinsam Verantwortliche)
- DSGVO:Artikel 62. Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden + (Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden)
- DSG:§ 1. Grundrecht auf Datenschutz + (Grundrecht auf Datenschutz)
- DSG:§ 42. Grundsätze + (Grundsätze)
- DSG:§ 37. Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität + (Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität)
- DSGVO:Artikel 5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten + (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten)
- DSGVO:Artikel 82. Haftung und Recht auf Schadenersatz + (Haftung und Recht auf Schadenersatz)
- DSG:§ 29. Haftung und Recht auf Schadenersatz + (Haftung und Recht auf Schadenersatz)
- DSG:§ 43. Information der betroffenen Person + (Information der betroffenen Person)
- DSGVO:Artikel 67. Informationsaustausch + (Informationsaustausch)
- DSGVO:Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person + (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person)
- DSGVO:Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden + (Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden)
- DSG:§ 60. Inkrafttreten (Anm.: Überschrift aufgehoben durch Z 32, BGBl. I Nr. 24/2018) + (Inkrafttreten)
- DSG:§ 70. Inkrafttreten + (Inkrafttreten)
- DSGVO:Artikel 99. Inkrafttreten und Anwendung + (Inkrafttreten und Anwendung)
- DSGVO:Artikel 50. Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten + (Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten)
- DSGVO:Artikel 63. Kohärenzverfahren + (Kohärenzverfahren)
- DSG:§ 20. Leiter der Datenschutzbehörde + (Leiter der Datenschutzbehörde)
- Glossar:Verbindliche interne Datenschutzvorschriften + (Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Dat … Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern (siehe Art. 4 DSGVO)mehreren Drittländern (siehe Art. 4 DSGVO))
- DSG:§ 55. Meldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde + (Meldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde)
- DSGVO:Artikel 33. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde + (Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde)
- DSGVO:Artikel 19. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung + (Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung)
- DSGVO:Artikel 48. Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung + (Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung)
- DSG:§ 46. Pflichten des Verantwortlichen + (Pflichten des Verantwortlichen)
- DSG:§ 50. Protokollierung + (Protokollierung)
- DSGVO:Artikel 16. Recht auf Berichtigung + (Recht auf Berichtigung)
- DSG:§ 45. Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung + (Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung)
- DSGVO:Artikel 77. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde + (Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde)
- DSGVO:Artikel 20. Recht auf Datenübertragbarkeit + (Recht auf Datenübertragbarkeit)
- DSGVO:Artikel 18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung + (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung)
- DSGVO:Artikel 17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) + (Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“))
- DSGVO:Artikel 79. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter + (Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter)
- DSGVO:Artikel 78. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde + (Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde)
- DSGVO:Artikel 6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung + (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
- DSG:§ 38. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung + (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung)
- DSGVO:Artikel 3. Räumlicher Anwendungsbereich + (Räumlicher Anwendungsbereich)
- DSG:§ 3. Räumlicher Anwendungsbereich + (Räumlicher Anwendungsbereich)
- DSGVO:Artikel 2. Sachlicher Anwendungsbereich + (Sachlicher Anwendungsbereich)
- DSGVO:Artikel 84. Sanktionen + (Sanktionen)
- DSGVO:Artikel 75. Sekretariat + (Sekretariat)
- DSGVO:Artikel 32. Sicherheit der Verarbeitung + (Sicherheit der Verarbeitung)
- DSG:§ 17. Sitzungen und Beschlussfassung + (Sitzungen und Beschlussfassung)
- DSG:§ 65. Sprachliche Gleichbehandlung + (Sprachliche Gleichbehandlung)
- DSGVO:Artikel 38. Stellung des Datenschutzbeauftragten + (Stellung des Datenschutzbeauftragten)
- DSGVO:Artikel 64. Stellungnahme des Ausschusses + (Stellungnahme des Ausschusses)
- DSGVO:Artikel 65. Streitbeilegung durch den Ausschuss + (Streitbeilegung durch den Ausschuss)
- DSGVO:Artikel 12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person + (Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person)
- DSGVO:Artikel 59. Tätigkeitsbericht + (Tätigkeitsbericht)
- DSG:§ 23. Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen + (Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen)
- DSGVO:Artikel 69. Unabhängigkeit + (Unabhängigkeit)
- DSGVO:Artikel 52. Unabhängigkeit + (Unabhängigkeit)
- DSG:§ 19. Unabhängigkeit + (Unabhängigkeit)
- DSG:§ 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs + (Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs)
- DSGVO:Artikel 24. Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen + (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen)
- DSGVO:Artikel 9. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten + (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
- DSG:§ 39. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten + (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
- DSGVO:Artikel 87. Verarbeitung der nationalen Kennziffer + (Verarbeitung der nationalen Kennziffer)
- DSG:§ 40. Verarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung + (Verarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung)
- DSG:§ 7. Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke + (Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke)
- DSG:§ 10. Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall + (Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall)
- DSGVO:Artikel 85. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit + (Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit)
- DSGVO:Artikel 86. Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten + (Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten)
- DSGVO:Artikel 29. Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters + (Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters)
- DSGVO:Artikel 10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten + (Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten)
- DSGVO:Artikel 11. Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist + (Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist)
- DSGVO:Artikel 47. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften + (Verbindliche interne Datenschutzvorschriften)
- DSGVO:Artikel 72. Verfahrensweise + (Verfahrensweise)
- DSGVO:Artikel 40. Verhaltensregeln + (Verhaltensregeln)
- DSGVO:Artikel 96. Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften + (Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften)
- DSGVO:Artikel 95. Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG + (Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG)
- DSGVO:Artikel 76. Vertraulichkeit + (Vertraulichkeit)
- DSGVO:Artikel 27. Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern + (Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern)
- DSGVO:Artikel 80. Vertretung von betroffenen Personen + (Vertretung von betroffenen Personen)
- DSG:§ 28. Vertretung von betroffenen Personen + (Vertretung von betroffenen Personen)
- DSG:§ 62. Verwaltungsstrafbestimmung + (Verwaltungsstrafbestimmung)
- DSG:§ 11. Verwarnung durch die Datenschutzbehörde + (Verwarnung durch die Datenschutzbehörde)
- DSG:§ 67. Verweisungen + (Verweisungen)
- DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten + (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)
- DSG:§ 49. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten + (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)
- DSG:§ 68. Vollziehung + (Vollziehung)
- DSGVO:Artikel 36. Vorherige Konsultation + (Vorherige Konsultation)
- DSG:§ 53. Vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde + (Vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde)
- DSGVO:Artikel 73. Vorsitz + (Vorsitz)
- DSG:§ 16. Vorsitz und Geschäftsführung + (Vorsitz und Geschäftsführung)
- DSGVO:Artikel 21. Widerspruchsrecht + (Widerspruchsrecht)
- DSGVO:Artikel 42. Zertifizierung + (Zertifizierung)
- DSGVO:Artikel 43. Zertifizierungsstellen + (Zertifizierungsstellen)
- DSG:§ 12. Zulässigkeit der Bildaufnahme + (Zulässigkeit der Bildaufnahme)
- DSG:§ 8. Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen + (Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen)
- DSGVO:Artikel 31. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde + (Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde)
- DSG:§ 51. Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde + (Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde)
- DSGVO:Artikel 60. Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden + (Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden)
- DSG:§ 15. Zusammensetzung + (Zusammensetzung)
- DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit + (Zuständigkeit)
- DSG:§ 2. Zuständigkeit + (Zuständigkeit)
- DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde + (Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde)
- Glossar:Hauptniederlassung + (a) im Falle eines Verantwortlichen mit Nie … a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung </br>b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO)Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Personenbezogene Daten + (alle Informationen, die sich auf eine iden … alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO) identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO))
- Glossar:Einwilligung + (der betroffenen Person jede freiwillig für … der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)en einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO))
- Glossar:Einschränkung der Verarbeitung + (die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (siehe Art. 4. DSGVO))
- Glossar:Pseudonymisierung + (die Verarbeitung personenbezogener Daten i … die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO)son zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Verantwortlicher + (die natürliche oder juristische Person, Be … die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO)ten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Betroffene Aufsichtsbehörde + (eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbe … eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil</br>a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,</br>b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder</br>c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde</br>(siehe Art. 4 DSGVO)rde eingereicht wurde (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Dienst der Informationsgesellschaft + (eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates*)
- Glossar:Unternehmensgruppe + (eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten + (eine Verletzung der Sicherheit, die, ob un … eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO)se verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Vertreter + (eine in der Union niedergelassene natürlic … eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO)en Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Empfänger + (eine natürliche oder juristische Person, B … eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO)cken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Auftragsverarbeiter + (eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Dritter + (eine natürliche oder juristische Person, B … eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten (siehe Art. 4 DSGVO) Daten zu verarbeiten (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Unternehmen + (eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Aufsichtsbehörde + (eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Internationale Organisation + (eine völkerrechtliche Organisation und ihr … eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde (siehe Art. 4 DSGVO)unft geschaffen wurde (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Maßgeblicher und begründeter Einspruch + (einen Einspruch gegen einen Beschlussentwu … einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen (siehe Art. 4 DSGVO)in der Union ausgehen (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Grenzüberschreitende Verarbeitung + (entweder a) eine Verarbeitung personenbezo … entweder</br>a) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder</br></br>b) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann (siehe Art. 4 DSGVO)t hat oder haben kann (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Profiling + (jede Art der automatisierten Verarbeitung … jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen (siehe Art. 4 DSGVO)en oder vorherzusagen (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Dateisystem + (jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird (siehe Art. 4 DSGO))
- Glossar:Verarbeitung + (jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter … jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).oder die Vernichtung (siehe Art. 4 DSGVO).)
- Glossar:Biometrische Daten + (mit speziellen technischen Verfahren gewon … mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische DatenGesichtsbilder oder daktyloskopische Daten)
- Glossar:Genetische Daten + (personenbezogene Daten zu den ererbten ode … personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden (siehe Art. 4 DSGVO)erson gewonnen wurden (siehe Art. 4 DSGVO))
- Glossar:Gesundheitsdaten + (personenbezogene Daten, die sich auf die k … personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (siehe Art. 4 DSGVO)tszustand hervorgehen (siehe Art. 4 DSGVO))
- DSG:§ 61. Übergangsbestimmungen + (Übergangsbestimmungen)
- DSG:§ 69. Übergangsbestimmungen + (Übergangsbestimmungen)
- DSGVO:Artikel 98. Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz + (Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz)
- DSGVO:Artikel 41. Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln + (Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln)