DSG:§ 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs

Aus Datencockpit
Wechseln zu:Navigation, Suche
Inhaltsverzeichnis

Dieser Paragraph enthält Änderungen aus dem Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018. Die Änderungen anzeigen >>

(1)

Unbeschadet des § 5 Abs. 3 sind Verantwortliche des öffentlichen Bereichs alle Verantwortlichen,

  1. die in Formen des öffentlichen Rechts eingerichtet sind, insbesondere auch als Organ einer Gebietskörperschaft, oder
  2. soweit sie trotz ihrer Einrichtung in Formen des Privatrechts in Vollziehung der Gesetze tätig sind.

(2)

Verantwortliche des öffentlichen Bereichs sind Partei in Verfahren vor der Datenschutzbehörde.

(3)

Verantwortliche des öffentlichen Bereichs können Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben.

(4)

Die dem Abs. 1 nicht unterliegenden Verantwortlichen gelten als Verantwortliche des privaten Bereichs im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Erläuterung zu § 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs

Die Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen soll unter diesen Voraussetzungen in § 26 geregelt werden, wobei die bereits im DSG 2000 bestehenden Regelungen weitgehend übernommen werden sollen. In der Vergangenheit ergaben sich Fragstellungen hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen vor allem im Hinblick auf die sog. Geburtstagsgratulationen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus dem Zentralen Melderegister für Geburtstagsgratulationen richtet sich jedoch grundsätzlich nach den Vorgaben im Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992.

Auch hier gilt, dass die Datenschutzbehörde die Genehmigung an die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen zu knüpfen hat, soweit dies zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen notwendig ist. Dies kann insbesondere bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) geboten sein.

Fragestellungen Fragestellungen: 1

FragestellungStatus
Was ist eine "öffentliche Stelle"?3 - teilweise beantwortet

Diskussionsbeiträge Diskussion

Metadaten Metadaten

  • Nummer: 26
  • Bezeichnung: Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs
  • Hauptstück: 2. Hauptstück. Organe
  • Abschnitt: 3. Abschnitt. Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
  • Fragestellungen:
  • Änderungen zur Vorversion
  • Letzte Änderung: 24. 5. 2018 durch Admin (ID: 358, Revision 3302)