Attribut:Glossar (Link) (Glossary-Link)
Aus Datencockpit
„Glossar (Link) (Glossary-Link)“ ist ein Spezialattribut des Datentyps Text. Dieses Attribut ist softwareseitig fest definiert und auch bekannt als Spezialattribut. Es erfüllt eine besondere Funktion, kann jedoch wie jedes andere benutzerdefinierte Attribut verwendet werden.
A
DSGVO:Artikel 71. Berichterstattung +
DSGVO:Artikel 72. Verfahrensweise +
DSGVO:Artikel 73. Vorsitz +
DSGVO:Artikel 74. Aufgaben des Vorsitzes +
DSGVO:Artikel 75. Sekretariat +
DSGVO:Artikel 76. Vertraulichkeit +
DSGVO:Artikel 77. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde +
DSGVO:Artikel 78. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde +
Artikel 79. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter +
DSGVO:Artikel 79. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter +
DSGVO:Artikel 80. Vertretung von betroffenen Personen +
DSGVO:Artikel 81. Aussetzung des Verfahrens +
DSGVO:Artikel 82. Haftung und Recht auf Schadenersatz +
DSGVO:Artikel 83. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen +
DSGVO:Artikel 84. Sanktionen +
DSGVO:Artikel 85. Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit +
DSGVO:Artikel 86. Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten +
DSGVO:Artikel 87. Verarbeitung der nationalen Kennziffer +
DSGVO:Artikel 88. Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext +
Artikel 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken +
DSGVO:Artikel 89. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken +
DSGVO:Artikel 90. Geheimhaltungspflichten +