Attribut:Glossar (Link) (Glossary-Link)
Aus Datencockpit
„Glossar (Link) (Glossary-Link)“ ist ein Spezialattribut des Datentyps Text. Dieses Attribut ist softwareseitig fest definiert und auch bekannt als Spezialattribut. Es erfüllt eine besondere Funktion, kann jedoch wie jedes andere benutzerdefinierte Attribut verwendet werden.
A
Artikel 11. Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist +
DSGVO:Artikel 11. Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist +
Artikel 12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person +
DSGVO:Artikel 12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person +
Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person +
DSGVO:Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person +
Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden +
DSGVO:Artikel 14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden +
DSGVO:Artikel 15. Auskunftsrecht der betroffenen Person +
DSGVO:Artikel 16. Recht auf Berichtigung +
DSGVO:Artikel 17. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) +
DSGVO:Artikel 18. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung +
Artikel 19. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung +
DSGVO:Artikel 19. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung +
DSGVO:Artikel 20. Recht auf Datenübertragbarkeit +
DSGVO:Artikel 21. Widerspruchsrecht +
DSGVO:Artikel 22. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling +
DSGVO:Artikel 23. Beschränkungen +
DSGVO:Artikel 24. Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen +
DSGVO:Artikel 25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen +
DSGVO:Artikel 26. Gemeinsam Verantwortliche +
Artikel 27. Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern +
DSGVO:Artikel 27. Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern +
DSGVO:Artikel 28. Auftragsverarbeiter +
DSGVO:Artikel 29. Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters +
DSGVO:Artikel 30. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten +