Suche mittels Attribut

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Suche mittels Attribut

Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Glossar (Definition)Dieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.“ mit dem Wert „Vorsitz“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • DSG:§ 16. Vorsitz und Geschäftsführung  + (Vorsitz und Geschäftsführung)
  • DSGVO:Artikel 21. Widerspruchsrecht  + (Widerspruchsrecht)
  • DSGVO:Artikel 42. Zertifizierung  + (Zertifizierung)
  • DSGVO:Artikel 43. Zertifizierungsstellen  + (Zertifizierungsstellen)
  • DSG:§ 12. Zulässigkeit der Bildaufnahme  + (Zulässigkeit der Bildaufnahme)
  • DSG:§ 8. Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen  + (Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen)
  • DSGVO:Artikel 31. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde  + (Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde)
  • DSG:§ 51. Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde  + (Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde)
  • DSGVO:Artikel 60. Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden  + (Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden)
  • DSG:§ 15. Zusammensetzung  + (Zusammensetzung)
  • DSGVO:Artikel 55. Zuständigkeit  + (Zuständigkeit)
  • DSG:§ 2. Zuständigkeit  + (Zuständigkeit)
  • DSGVO:Artikel 56. Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde  + (Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde)
  • Glossar:Hauptniederlassung  + (a) im Falle eines Verantwortlichen mit Niea) im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung </br>b) im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO)Verordnung unterliegt (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Personenbezogene Daten  + (alle Informationen, die sich auf eine idenalle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO) identifiziert werden kann. (Art 4. DSGVO))
  • Glossar:Einwilligung  + (der betroffenen Person jede freiwillig fürder betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO)en einverstanden ist (siehe Art. 4. DSGVO))
  • Glossar:Einschränkung der Verarbeitung  + (die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (siehe Art. 4. DSGVO))
  • Glossar:Pseudonymisierung  + (die Verarbeitung personenbezogener Daten idie Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO)son zugewiesen werden (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Verantwortlicher  + (die natürliche oder juristische Person, Bedie natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO)ten vorgesehen werden (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Betroffene Aufsichtsbehörde  + (eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeeine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil</br>a) der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,</br>b) diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder</br>c) eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde</br>(siehe Art. 4 DSGVO)rde eingereicht wurde (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Dienst der Informationsgesellschaft  + (eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates*)
  • Glossar:Unternehmensgruppe  + (eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten  + (eine Verletzung der Sicherheit, die, ob uneine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO)se verarbeitet wurden (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Vertreter  + (eine in der Union niedergelassene natürliceine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO)en Pflichten vertritt (siehe Art. 4 DSGVO))
  • Glossar:Empfänger  + (eine natürliche oder juristische Person, Beine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO)cken der Verarbeitung (siehe Art. 4 DSGVO))